Europaeische Grundversorgung
Was heute gilt
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) wurde am 18. Maerz 1994 vom Parlament verabschiedet. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 wurde es mit 1'021'175 Ja gegen 950'360 Nein angenommen, also mit 51,8 Prozent. In Kraft ist es seit dem 1. Januar 1996.
Das KVG brachte das Obligatorium: eine Grundversicherung fuer alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, mit einem verbindlichen Leistungskatalog und geschlechtsneutralen Praemien. Die Praemie ist eine Kopfpraemie. Sie wird nicht nach Einkommen abgestuft. Wer zu wenig verdient, beantragt Praemienverbilligung.
OL-DEWas vorher galt
Vorher galt das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG). Die Verfassungsgrundlage dafuer, Artikel 34bis, entstand 1890. Das Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 4. Februar 1912 angenommen und blieb bis 1995 in Kraft.
Unter dem KUVG war die Unfallversicherung obligatorisch, die Krankenversicherung aber nicht. Sie war freiwillig, weitgehend an den Arbeitgeber gebunden und lief ueber vom Bund subventionierte Krankenkassen. Einzelne Kantone und Staedte kannten bereits im fruehen 20. Jahrhundert ein Obligatorium fuer einkommensschwache Haushalte. Ein landesweites Obligatorium gab es 84 Jahre lang nicht.
Weiter zurueck reicht die Spur bis ins 13. Jahrhundert. Das erste Zuercher Spital wurde bis 1300 von einer Laienbruderschaft gefuehrt, danach von einem buergerlichen Spitalmeister. Es finanzierte sich aus Stiftungen und Spenden, weil die Insassen fuer ihren Aufenthalt nicht zahlen konnten.
Spitaeler waren damals keine Heilanstalten, sondern Fuersorgeeinrichtungen fuer Beduerftige aller Art. Getragen wurden sie zuerst von geistlichen Institutionen, spaeter von Staedten und Gemeinden. Zum Krankenhaus im heutigen Sinn wurden sie erst im 19. Jahrhundert.
Krankenpflege war in erster Linie Sache der Familie, vor allem der Frauen. Erst wenn dieses Netz fehlte, suchte man Zuflucht im Spital. Einen im Spital wohnhaften Arzt gab es nicht, fuer Behandlungen wurde der Wundarzt gerufen. Akademische Aerzte gewannen in Basel erst mit der Universitaetsgruendung von 1460 an Gewicht.
OL-DEWer war versichert
Die Statistik reicht bis 1914 zurueck, als der Bund begann, die Kassen zu subventionieren. Fuer die Jahre 1914 bis 1960 ist die Mitgliedschaft nach Geschlecht und Bevoelkerungsanteil ausgewiesen. Anfangs waren die Versicherten mehrheitlich maennliche Arbeitskraefte.
1960 gehoerten bereits 80 Prozent der Wohnbevoelkerung einer Kasse an. Bis in die 1960er-Jahre waren ueber tausend Kassen taetig, 1950 deren 1154.
Vor 1996 waren 97 Prozent der Bevoelkerung freiwillig versichert. Das Obligatorium hat die Deckung also nicht geschaffen, sondern um rund drei Punkte ergaenzt.
Geaendert hat es anderes: Die Kassen durften vorher schlechte Risiken ablehnen, und die nach Eintrittsalter abgestuften Praemien banden die Versicherten an ihre Kasse. Das KVG brachte Aufnahmepflicht, einheitlichen Leistungskatalog, freie Kassenwahl und Risikoausgleich.
OL-DEWas es kostet
1996, im ersten Jahr des Obligatoriums, betrug die mittlere Praemie 128 Franken pro Monat. 2026 betraegt sie 393.30 Franken. Fuer Erwachsene ab 26 Jahren liegt sie bei 465.30 Franken, fuer junge Erwachsene bei 326.30 und fuer Kinder bei 122.50.
Die Grafik rechnet die vom BAG publizierte mittlere Praemie auf ein volles Jahr und auf den Haushalt hoch. Aufgefuehrt sind nur Jahre, fuer die die Werte publiziert sind. Zwischenjahre werden nicht geschaetzt und nicht interpoliert.
Ein Einpersonenhaushalt zahlt 2026 rund CHF 5’580 im Jahr. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zahlt rund CHF 14’110 im Jahr, bevor Franchise und Selbstbehalt dazukommen. Gegenueber dem Jahr 2000 ist das eine Zunahme von 148 beziehungsweise 145 Prozent.
Loehne und Preise sind im gleichen Zeitraum nicht annaehernd so stark gestiegen. Die Praemie ist zudem eine Kopfpraemie: Sie steigt mit der Zahl der Koepfe im Haushalt, nicht mit dem Einkommen. Deshalb trifft jede Erhoehung Familien und tiefe Einkommen zuerst.
OL-DEPraemie ist nicht alles
Die Grafik weiter oben zeigt nur die Praemie. Franchise und Selbstbehalt sind darin nicht enthalten. Wer zum Arzt geht, zahlt zusaetzlich.
Die ordentliche Franchise betraegt 300 Franken im Jahr, Kinder bezahlen keine. Darueber liegt der Selbstbehalt von 10 Prozent, hoechstens 700 Franken pro Erwachsenem und 350 pro Kind, fuer alle Kinder einer Familie zusammen hoechstens 1000. Die maximale Kostenbeteiligung betraegt damit 1000 Franken pro Erwachsenem und Jahr.
Der Einpersonenhaushalt zahlt im schlechtesten Fall CHF 6’580 statt CHF 5’580. Die Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zahlt CHF 16’810 statt CHF 14’110.
Der Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag ist hier nicht eingerechnet. Er hat keine jaehrliche Obergrenze, ein schlechtester Fall mit ihm waere keine Zahl mehr. Wer die hoechste Franchise von 2500 waehlt, senkt die Praemie und hebt die maximale Kostenbeteiligung auf 3200 Franken pro Erwachsenem.
Das ist der Punkt, an dem das System dekapitalisiert. Die Rechnung kommt, wenn jemand krank ist, also genau dann, wenn die Zahlungsfaehigkeit am kleinsten ist. Aus der Rechnung wird eine Betreibung, aus der Betreibung ein Verlustschein, und aus dem Verlustschein eine Schuld, aus der viele nie wieder herauskommen.
OL-DEGemessen am Lohn
Der Bruttomedianlohn einer Vollzeitstelle betrug 2024 CHF 7024 im Monat, rund CHF 84’288 im Jahr. Das ist der Lohn in der Mitte: Die eine Haelfte verdient mehr, die andere weniger.
Ein Einpersonenhaushalt arbeitet damit rund 24 Tage im Jahr allein fuer die Praemie. Eine Familie mit zwei Erwachsenen, zwei Kindern und einem Medianlohn arbeitet dafuer zwei volle Monate, im schlechtesten Fall fast zweieinhalb.
Das ist der Unterschied zwischen einer Steuer und einer Kopfpraemie. Eine Steuer waere fuer beide Haushalte derselbe Anteil des Lohns. Die Kopfpraemie ist es nicht: Sie kennt den Lohn gar nicht, sie zaehlt nur die Koepfe.
OL-DEWas die Kopfpraemie anrichtet
Wer die Praemie nicht zahlt, wird betrieben. Seit 2012 muessen die Kantone 85 Prozent der ausstehenden Praemien und Kostenbeteiligungen uebernehmen, sobald ein Verlustschein vorliegt. Zwischen 2012 und 2019 haben die Kantone den Versicherern auf diesem Weg fast 2,5 Milliarden Franken bezahlt.
Einzelne Kantone fuehren zudem eine Liste saeumiger Praemienzahler. Wer darauf steht, bekommt nur noch Notfallbehandlungen verguetet. Mehrere Kantone haben das Instrument inzwischen abgeschafft, zulaessig ist es weiterhin. Im Tessin stand zuletzt jede zwanzigste Person auf der Liste.
Ende 2017 starb im Kanton Graubuenden ein HIV-positiver Mann an einer Begleiterkrankung von Aids, nachdem seine Kasse die Therapie nicht bezahlt hatte, weil er auf der Liste stand.
Das geschah nicht in einem armen Land. Es geschah in einem der reichsten der Welt, das seine Spitzenmedizin als Standortvorteil bewirbt. Ein Staat, der Menschen auf eine Liste setzt, damit ihnen die Behandlung verweigert werden kann, und das mit Missbrauchsbekaempfung begruendet, darf sich nicht zivilisiert nennen.
Das ist die Kehrseite der Kopfpraemie. Eine Rechnung, die nicht nach dem Einkommen fragt, erzeugt Schulden bei denen, die sie nicht zahlen koennen. Bezahlt wird am Ende ohnehin von der oeffentlichen Hand, nur spaeter, teurer und ueber den Betreibungsweg.
OL-DEWie es andere machen
Grossbritannien, Australien, Neuseeland, Schweden, Italien und Spanien finanzieren die Grundversorgung aus Steuern und behandeln im Krankheitsfall ohne Rechnung an der Tuer. Deutschland und Frankreich ziehen Lohnprozente ein. Beide Formen haengen am Einkommen.
Die Schweiz ist die Ausnahme. Ihre Praemie haengt an keiner Bemessungsgrundlage. Sie zaehlt Koepfe. Der Lehrling und der Bankdirektor im selben Kanton zahlen denselben Betrag.
Kein Modell ist ohne Kanten. Deutschland kennt fuer freiwillig Versicherte eine Mindestbemessungsgrundlage: 2026 werden 1318.33 Euro im Monat als Einkommen unterstellt, auch wer weniger oder nichts verdient, zahlt daraus rund 278 Euro. Frankreich hat den Zugang 2016 an den Wohnsitz gebunden, nicht an die Erwerbstaetigkeit, und finanziert ihn ueber eine Abgabe auf alle Einkommen, auch auf Kapital.
Auch mit dieser Kante bleibt der Unterschied. Der deutsche Mindestbeitrag liegt unter der Schweizer Erwachsenenpraemie, und oberhalb des Mindestbetrags steigt er mit dem Einkommen. Die Kopfpraemie kennt weder Mindestbetrag noch Anstieg, sie kennt nur einen Betrag. Wer als Selbstaendiger ein schlechtes Jahr hat, zahlt in der Schweiz dasselbe wie im guten.
Es geht nicht darum, dass die Schweiz mehr ausgibt. Mehrere Laender geben einen aehnlichen Anteil ihrer Wirtschaftsleistung fuer Gesundheit aus. Es geht darum, wer die Rechnung traegt und wonach sie bemessen wird.
OL-DEWas das System leistet
Ein Einwand gehoert hierher, bevor ihn jemand anders erhebt: Die Schweiz steht bei den Ergebnissen an der Spitze. 2023 fuehrte sie zusammen mit Japan, Spanien und Israel eine Gruppe von 27 OECD-Laendern an, in denen die Lebenserwartung bei Geburt ueber 80 Jahren lag. Bei der vermeidbaren Sterblichkeit lag sie zusammen mit Luxemburg am tiefsten.
Das ist kein Argument fuer die Kopfpraemie. Es ist ein Argument fuer die Aerztinnen, die Spitaeler und die Pflege, und die bleiben nach einem Systemwechsel dieselben. Japan und Spanien erreichen dieselbe Spitzengruppe, ohne eine Praemie zu erheben, die den Lohn nicht kennt.
Die Frage ist nicht, ob die Schweizer Medizin gut ist. Sie ist gut. Die Frage ist, wer die Rechnung traegt, wonach sie bemessen wird und was mit denen geschieht, die sie nicht zahlen koennen.
OL-DEPosition
Die Schweiz braucht ein oeffentliches Gesundheitssystem nach dem Vorbild von Grossbritannien, Australien und Neuseeland: steuerfinanziert, im Behandlungsfall kostenlos, fuer Traegerinnen und Traeger europaeischer und Schweizer Paesse. Zusaetzliches versichert der Markt privat, zu Preisen, die ohne Subvention bezahlbar sind.
Das ist kein Rueckbau, sondern ein Systemwechsel. Die Kopfpraemie verschwindet. Die Finanzierung laeuft ueber Steuern und richtet sich damit nach der Leistungsfaehigkeit statt nach der Zahl der Koepfe im Haushalt. Franchise, Selbstbehalt und Praemienverbilligung entfallen mitsamt ihrem Verwaltungsapparat.
Der Schritt ist kleiner, als er aussieht. Ein erheblicher Teil des Gesundheitswesens wird schon heute von den Kantonen aus Steuern finanziert, und die Deckung war mit 97 Prozent bereits vor dem Obligatorium praktisch vollstaendig. Was fehlt, ist nicht die Reichweite, sondern die Finanzierungsform.
OL-DEDie Zeitachse
OL-DEQuellen
- Bundesratsbeschluss vom 16.1.1995 ueber das Ergebnis der Volksabstimmung vom 4.12.1994
- Bundesgesetz ueber die Krankenversicherung (KVG) vom 18.3.1994
- Bundesgesetz ueber die Kranken- und Unfallversicherung (KUVG), Volksabstimmung 4.2.1912
- BAG, Praemiengenehmigung 2026 (23.9.2025)
- BAG/priminfo, Mittlere Praemie
- BAG, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung
- Geschichte der Sozialen Sicherheit (BSV), Die Krankenversicherung in Zahlen
- SRF, KVG-Reform: 30 Jahre Krankenversicherung
- Historisches Lexikon der Schweiz, Spital
- Buergerspital Basel, Geschichte
- Medizinhistorisches Zuerich (UZH), Das erste Zuercher Spital
- SRF, Saeumige Praemienzahler: Nationalrat will schwarze Liste beibehalten (16.12.2021)
- NZZ, Die Front der schwarzen Liste broeckelt (2024)
- Blick, Jeder 20. landet auf der schwarzen Liste (2024)
- BAG, Praemien und Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag)
- BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2024 (Medianlohn CHF 7024)
- OECD, Health at a Glance 2025
- GKV, Mindestbemessungsgrundlage 2026 (1318.33 Euro pro Monat)
- Assurance Maladie, Protection universelle maladie (PUMa)
- OECD, Health at a Glance 2025 (Lebenserwartung, vermeidbare Sterblichkeit)
TS120