Einheitsrente: Ja – AHV-Reform und Schutz vor Altersdiskriminierung
Nein zur Diskriminierung. Ja zur Einheitsrente.
Der Anspruch folgt dem Status, nicht der Adresse. Der Schweizer Pass hoert an der Grenze nicht auf zu gelten.
Das Volk hat die 13. AHV ohne Wohnsitzklausel beschlossen. Wer sie nachtraeglich an eine Adresse knuepft, hebelt einen Volksentscheid aus – und bricht die Sozialversicherungsabkommen gleich mit. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss aus genau diesen Gruenden ab.
Und er bringt nichts. Rund ein Siebtel der gesamten Rentensumme fliesst ins Ausland, weil die Renten dort im Schnitt 702 Franken betragen gegenueber 1'969 Franken im Inland. Man wuerde jenen etwas wegnehmen, die ohnehin am wenigsten haben – und dafuer Vertraege riskieren, an denen deutlich mehr haengt.
AHV-Renten ins Ausland
Ein Drittel der Renten, ein Siebtel des Geldes
Warum so wenig? Wer im Ausland lebt, war oft nur einen Teil des Berufslebens in der Schweiz versichert. Die Rente ist entsprechend klein.
Durchschnittliche Altersrente pro Monat
Die Auslandrente ist gut ein Drittel so gross
Bekommt jemand in der Schweiz 10 Bloecke, bekommt jemand im Ausland im Schnitt knapp 4.
7 von 10 Renten ins Ausland: weniger als 1000 Franken im Monat
Rot: unter 1000 Franken. Weiss: 1000 Franken oder mehr.
Das eigentliche Problem liegt tiefer
Die AHV rechnet mit 44 lueckenlosen Beitragsjahren. Ein solches Erwerbsleben gibt es immer seltener: befristet, auf Abruf, projektweise, selbstaendig, in Teilzeit, im Ausland, mit Betreuungsjahren dazwischen.
Und der Druck nimmt zu. Automatisierung und kuenstliche Intelligenz veraendern ganze Berufsfelder – in der Administration, im Detailhandel, in der Logistik, in der Sachbearbeitung. Niemand kann serioes sagen, wie viele Stellen verschwinden und wie viele neu entstehen. Aber eines ist absehbar: Erwerbsbiografien werden nicht geradliniger, sondern bruechiger.
Dazu kommt eine zweite Verschiebung. Auf drei Jahrzehnte Globalisierung duerften 25 bis 30 Jahre Dezentralisierung folgen. Wo jemand wohnt und wo er arbeitet, verliert an Bedeutung; viele Stellen werden ortsunabhaengig. Der Druck auf die Loehne kennt damit nur eine Richtung: nach unten, denn wer in einem guenstigeren Land lebt, kann dieselbe Arbeit billiger anbieten. Der Pass aber bleibt an einen Staat gebunden - und mit ihm die Rente, die lueckenlose Jahre in diesem Staat verlangt.
Ein Mechanismus, kein Zufall
Die Kuerzung ist keine Strafe im juristischen Sinn, sondern die blosse Folge der Rechenformel: Wer weniger Jahre einzahlt, bekommt automatisch eine tiefere Rentenskala. Die Kuerzung wird einmal bei der Pensionierung festgelegt und bleibt danach fuer den Rest des Lebens gleich, auch wenn die Luecke laengst nicht mehr die Ursache der finanziellen Lage ist.
Wie solche Luecken entstehen koennen, zeigt die Schnittstelle zwischen zwei Behoerden. Die Steuerverwaltung akzeptiert eine selbststaendige Erwerbstaetigkeit und veranlagt sie; die Gemeinde fuehrt den Betrieb in ihrem Register. Die Ausgleichskasse dagegen kann den Anschluss mit denselben Angaben verweigern. Wer so zwischen die Zustaendigkeiten faellt, zahlt Steuern als Selbststaendiger und bleibt in der AHV trotzdem ohne Beitragsjahr - eine Luecke, die ihm spaeter ein Leben lang angerechnet wird.
Ein Rentensystem, das lueckenlose Karrieren belohnt und jede Unterbrechung ein Leben lang bestraft, wettet auf eine Arbeitswelt, die es immer weniger gibt. Nicht die Menschen sind gescheitert – das Modell ist es.
OL-DEWovon die Hoehe abhaengt
Die AHV-Rente haengt nicht nur von den Beitragsjahren ab. Der zweite Faktor ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen, der Schnitt aus dem gesamten Erwerbsleben. 2026 betraegt die Minimalrente 1260 Franken im Monat, die Maximalrente 2520 Franken. Die Minimalrente ist immer genau die Haelfte der Maximalrente, das ist in der AHV seit jeher so verankert.
Die Maximalrente erreicht nur, wer im Schnitt mindestens 90720 Franken im Jahr verdient hat, und das bei vollen 44 Beitragsjahren. Der Schweizer Medianlohn einer Vollzeitstelle betrug 2024 7024 Franken im Monat, umgerechnet 84288 Franken im Jahr. Das liegt unter der Schwelle. Selbst eine makellose Karriere zum Medianlohn, ohne eine einzige Luecke, erreicht die Maximalrente nicht.
Die untersten 10 Prozent der Loehne lagen 2024 unter 4635 Franken im Monat. Wer dort landet, ist nicht zufaellig verteilt: Frauen verdienen im Schnitt 8,4 Prozent weniger als Maenner (Median), beim arithmetischen Mittel 15,7 Prozent. Teilzeitarbeit und Betreuungsarbeit, ueberwiegend von Frauen geleistet, senken zugleich das Durchschnittseinkommen und reissen Beitragsluecken. Beide Mechanismen dieser Seite, die Luecke und der tiefe Lohn, treffen strukturell dieselben Menschen.
Drei Beispiele
Alle drei Beispiele rechnen mit vollen 44 Beitragsjahren, um allein den Effekt des Einkommens zu zeigen, ohne die Kuerzung von weiter oben zu vermischen. Die Formel dazwischen ist eine vereinfachte lineare Naeherung zwischen den amtlichen Eckwerten, nicht die echte gestufte BSV-Tabelle, und weicht deshalb leicht von einer amtlichen Berechnung ab.
Rechne es selbst aus
Durchschnittlicher Monatslohn und Beitragsjahre eingeben, die Schaetzung erscheint sofort. Dieselbe Formel wie in den drei Beispielen oben und im Diagramm zur Luecke.
Hinweis
Und der Staat schaut zu, wenn die Luecken entstehen
Die AHV bestraft jedes fehlende Beitragsjahr ein Leben lang – aber gegen jene, die diese Luecken verursachen, unternimmt sie nichts. Wer ueber 50 die Stelle verliert, sucht deutlich laenger als juengere: Bei den 50- bis 64-Jaehrigen liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei gut 20 Prozent. Bewerbungen werden nach Jahrgang aussortiert, teils automatisiert, bevor sie ein Mensch ueberhaupt liest.
Rechtlich ist das in der Schweiz folgenlos. Es gibt kein gesetzliches Verbot der Altersdiskriminierung im privaten Arbeitsrecht, das bei der Anstellung greifen wuerde. Beim Geschlecht besteht ein solches Verbot – das Gleichstellungsgesetz sieht bei diskriminierender Nichtanstellung bis zu drei Monatsloehne vor. Beim Alter: nichts. Entsprechend gibt es praktisch keine Gerichtsfaelle, nicht weil es die Diskriminierung nicht gaebe, sondern weil es keine Grundlage gibt, sie einzuklagen.
Das Problem ist hausgemacht. Die berufliche Vorsorge macht aeltere Bewerber teurer. Die BVG-Altersgutschriften steigen mit dem Alter: 7 Prozent des koordinierten Lohnes von 25 bis 34, 10 Prozent bis 44, 15 Prozent bis 54, 18 Prozent bis 65 (Art. 16 BVG). Der Arbeitgeber traegt mindestens die Haelfte.
Gleiche Stelle, gleicher Lohn von 5 000 Franken im Monat, koordinierter Lohn 33 540 Franken:
| Alter | Altersgutschrift | Anteil Arbeitgeber pro Jahr |
|---|---|---|
| 30 | 7 % | rund 1 170 Franken |
| 50 | 15 % | rund 2 520 Franken |
Der Aeltere kostet bei gleicher Arbeit allein ueber das BVG rund 1 340 Franken im Jahr mehr. Die BVG-Reform, die diese Staffel abgeflacht haette, wurde am 22. September 2024 an der Urne abgelehnt; die Gutschriften gelten weiter. Die AHV-Beitraege selbst haengen nicht vom Alter ab.
Der Bundesrat hat in einem eigenen Bericht eingeraeumt, dass die geltende Rechtsordnung den Schutz vor Diskriminierung nicht ausreichend gewaehrleistet. Passiert ist seither nichts.
OL-DEWohnen und Vorsorge
Ein System im Kreis
Die Schweiz ist ein Land von Mieterinnen und Mietern: Nur gut ein Drittel der bewohnten Wohnungen wird von den Eigentuemern selbst bewohnt. Wer Eigentum erwirbt, muss die Hypothek nach den Regeln der Banken lediglich auf zwei Drittel des Belehnungswerts zurueckfuehren. Der Rest darf ein Leben lang bestehen bleiben, und das Steuerrecht hat genau dies ueber Jahrzehnte belohnt, bis zur beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029. Die Schulden sind geblieben. Mit der Pensionierung pruefen viele Banken die Tragbarkeit neu, gerechnet mit der Rente statt mit dem Lohn und mit einem Zins von 5 %. Wer diese Pruefung nicht mehr besteht, riskiert, im Alter verkaufen zu muessen.
Von 10 Wohnungen werden knapp 4 von den Eigentuemern selbst bewohnt
Die Hypothek: zwei Drittel bleiben ein Leben lang
Beispiel: ein Haus fuer 1 Million Franken.
Beim Kauf leiht die Bank ueblicherweise hoechstens 8 von 10 Franken. Diese Schuld muss nur bis auf zwei Drittel abbezahlt werden. Der Rest darf bleiben, auch im Alter.
Auf der anderen Seite stehen die Pensionskassen. Mehr als ein Fuenftel ihres Vermoegens ist in Immobilien angelegt, ein erheblicher Teil davon in Wohnungen. Die Renten von morgen werden damit zu einem Teil aus den Mieten jener bezahlt, die spaeter selbst auf diese Renten angewiesen sind. Solange die Zinsen tief und die Liegenschaftswerte hoch bleiben, traegt dieser Kreislauf. Steigen die Zinsen, wie es im Ausland bereits geschieht, geraten Mieter, Eigentuemer und Vorsorgeeinrichtungen gleichzeitig unter Druck.
100 Jahre Hypothekarzins: die tiefen Zinsen sind die Ausnahme
Ganz einfach: Mehr als jedes vierte Jahr der letzten 100 Jahre lag der Hypothekarzins bei 5 % oder hoeher.
1926 bis 1930 (5 Jahre)
1970 bis 1977 (8 Jahre)
1981 bis 1995 (15 Jahre)
Fuer 2007 und 2025 gibt es in den Quellen keinen Jahreswert, darum 99 Jahre.
Die 5 %, mit denen die Bank rechnet, sind keine Fantasie. Heute: 1,31 %. So tief war es in 100 Jahren fast nie.
Nachgerechnet: was ein Zinsschock ausloest
Beispiel: Haus, Hypothek auf zwei Drittel amortisiert, Pensionierung steht an. Die Bank rechnet immer mit 5 % Zins plus 1 % Nebenkosten. Das darf hoechstens ein Drittel des Einkommens sein.
1. Die Pruefung der Bank (gestrichelt: die Grenze von einem Drittel)
2. Was es wirklich kostet (echter Zins plus 1 % Nebenkosten, im Verhaeltnis zur Rente)
3. Die Mieterinnen und Mieter
Wenn der Zins auf 5 % steigt
Ganz einfach: Die Bank erlaubt, dass Wohnen hoechstens einen Drittel des Einkommens kostet.
Steigen die Zinsen auf 5 %, kostet bei jeder vierten neuen Hypothek das Wohnen fast die Haelfte des Einkommens. Die Bank kann mehr Abzahlung verlangen oder die Hypothek nicht verlaengern.
Wer genug Erspartes hat, haelt laenger durch.
Wie es anderswo laeuft
In den USA verbietet der Age Discrimination in Employment Act die Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern ab 40 Jahren – ausdruecklich auch bei der Anstellung. Wer den Verdacht hat, uebergangen worden zu sein, kann eine Beschwerde einreichen; die zustaendige Behoerde ermittelt und klagt notfalls selbst.
1965 legte Arbeitsminister Willard Wirtz dem Kongress einen Bericht vor, der verbreitete Altersgrenzen bei der Anstellung belegte. Praesident Lyndon B. Johnson verlangte das Gesetz im Januar 1967 in seiner Botschaft zu den aelteren Amerikanern und unterzeichnete es am 15. Dezember 1967.
Geschuetzt waren zuerst 40- bis 65-Jaehrige. 1978 wurde die Grenze auf 70 angehoben, 1986 aufgehoben. Zustaendig ist die Bundesbehoerde EEOC.
In Florida verklagte sie den Autovermieter Enterprise, weil unter den Bewerbern fuer Trainee-Stellen rund 15 Prozent ueber 40 waren, unter den Angestellten aber weniger als 3 Prozent. Das Verfahren endete mit 1,8 Millionen Dollar Entschaedigung und einem dreijaehrigen Auflagenkatalog samt Meldepflicht ueber alle Anstellungsentscheide.
In der Schweiz haette derselbe Sachverhalt keine rechtlichen Folgen. Nicht, weil er hier nicht vorkaeme – sondern weil das Gesetz fehlt.
Das ist die eigentliche Doppelmoral: Wir bestrafen Menschen lebenslang fuer Beitragsluecken und schuetzen sie zugleich nicht davor, dass diese Luecken ueberhaupt erst entstehen.
Wer im Ausland lebt, kann anderswo weiter einzahlen. Die meisten Nachbarstaaten erlauben freiwillige Rentenbeitraege auch vom Ausland aus:
| Land | Weg | Bedingung | Kosten |
|---|---|---|---|
| Deutschland | freiwillige Versicherung, § 7 SGB VI | Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, ab 16 | ab 112,16 Euro im Monat (2026), frei waehlbar bis 1 571,70 |
| Vereinigtes Koenigreich | Class 3 Voluntary NIC | 10 Jahre Wohnsitz oder 10 Beitragsjahre im UK (seit April 2026, vorher 3) | 18,40 Pfund pro Woche |
| Oesterreich | Weiterversicherung, § 17 ASVG | Antrag innert sechs Monaten, oder jederzeit mit 60 Versicherungsmonaten | nach frueherem Einkommen |
| Italien | prosecuzione volontaria (INPS) | 5 Beitragsjahre, oder 3 in den letzten 5 Jahren | nach frueherem Einkommen |
| Frankreich | assurance volontaire vieillesse (CFE) | 5 Jahre in der franzoesischen Krankenversicherung; Beitritt innert 10 Jahren | nach Einkommensstufe |
| Schweiz | freiwillige AHV | nur bei Wohnsitz ausserhalb von EU/EFTA, mindestens 5 Jahre ununterbrochen versichert unmittelbar davor, Beitritt innert eines Jahres | nach Einkommen |
Freiwillig weiter einzahlen vom Ausland aus
Wo es leicht ist und wo nicht
Fuenf pruefbare Kriterien, je 0 bis 2 Punkte. Antippen fuer die Einzelwertung.
Die fuenf Kriterien
- Zugang bei Wohnsitz in einem anderen europaeischen Land
- Noetige Vorversicherung
- Frist fuer den Beitritt
- Luecken nachtraeglich schliessen
- Wahl beim Betrag
Die Schweiz ist damit das einzige Land in dieser Reihe, das seine Buergerinnen und Buerger in Europa von der freiwilligen Versicherung ganz ausschliesst.
OL-DEUeber das Loch hat man Pflaster geklebt
Ergaenzungsleistungen, Praemienverbilligung, kantonale Beihilfen, Gemeindezuschuesse – jedes mit eigenem Antrag, eigener Pruefung, eigener Buerokratie. Allein die Praemienverbilligung kostete Bund und Kantone 5,9 Milliarden Franken im Jahr 2023.
Und es trifft auch die Finanzierung. Die AHV haengt fast vollstaendig an den Loehnen. Wenn Wertschoepfung zunehmend von Maschinen, Software und Kapital erbracht wird, waehrend der Lohnanteil daran sinkt, schrumpft genau jene Basis, auf der die AHV steht. Wer das ernst nimmt, kann nicht bei der Frage stehen bleiben, wem man die 13. wegnehmen koennte. Man muss darueber reden, woran die Altersvorsorge kuenftig anknuepft – am Lohn allein wird es nicht reichen.
OL-DEUnd ein erheblicher Teil kommt nie an
Viele, die Anspruch haetten, melden sich nicht: wegen der Formulare, wegen der Offenlegung des Vermoegens, wegen der Rueckerstattungspflicht aus dem Nachlass, die man den Kindern nicht zumuten will – und weil man nicht um etwas bitten will, das einem zusteht. Ein Sozialstaat, der nur jenen hilft, die das richtige Formular finden, ist ein Hindernislauf.
OL-DEZum Vergleich: was der Bund andernorts als selbstverstaendlich betrachtet
Ein Landwirtschaftsbetrieb erhielt 2022 im Schnitt 78'900 Franken Direktzahlungen. Das ist keine Lohnzahlung, sondern eine Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen an einen Betrieb – und die baeuerlichen Einkommen sind bekanntlich tief. Wir sagen deshalb ausdruecklich nicht, dass Bauernfamilien zu viel erhalten.
Aber: Diese Beitraege fliessen ohne Einkommenspruefung, ohne Vermoegensgrenze, ohne Beduerftigkeitsnachweis. Einkommens- und Vermoegenslimiten gab es einmal, sie wurden abgeschafft. Heute richtet sich die Auszahlung weitgehend nach der Flaeche – Grossbetriebe beziehen mehrere hunderttausend Franken im Jahr, Kleinbetriebe kaum etwas.
Als der Bundesrat fuer das Budget 2025 bei den Direktzahlungen 42 Millionen sparen wollte, lehnte das Parlament ab. Im Jahr davor war es dasselbe: 54,8 Millionen. Dasselbe Parlament diskutiert nun, ob man Rentnerinnen und Rentnern im Ausland die 13. streichen soll.
Die Frage ist nicht, ob die Landwirtschaft zu viel bekommt. Die Frage ist, warum ein Anspruch ohne Beduerftigkeitspruefung dort selbstverstaendlich ist – und bei der Rente ploetzlich verhandelbar.
OL-DEDie Forderung
Systemwechsel! Eine Einheitsrente von 2'500 Franken fuer alle Versicherten. Fuer alle gleich, ohne Skala, ohne Lueckenstrafe, ohne Beduerftigkeitspruefung, exportierbar wie jede andere Rente. Sie ersetzt die abgestufte Rentenskala und macht den groessten Teil des Pflaesterli-Apparats ueberfluessig. Kein Antrag, kein Bittgang, keine Scham.
Dazu gehoert zwingend ein wirksamer Schutz vor Altersdiskriminierung im Arbeitsmarkt – bei der Anstellung, nicht erst bei der Kuendigung.
Das ist eine grosse Reform, und sie muss offen gerechnet werden - mit den Einsparungen bei Ergaenzungsleistungen und Praemienverbilligung auf der einen, dem Finanzierungsbedarf auf der anderen Seite. Wir legen diese Rechnung vor. Was wir nicht tun: ueber Kuerzungen bei den Schwaechsten diskutieren, solange die grundsaetzliche Frage ungestellt bleibt.
OL-DEEin konkreter Fall: Auslandschweizer sollen leer ausgehen
Im August 2026 reichte Nationalrat Didier Calame (SVP, Neuenburg) eine Motion ein, die den Kreis der Berechtigten fuer die 13. AHV-Rente einschraenken will: ausbezahlt werden soll sie kuenftig nur noch an Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz. Betroffen waeren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie leistungsberechtigte auslaendische Staatsangehoerige ausserhalb der Schweiz.
Calame begruendet den Vorstoss mit der Kaufkraft: Wer im Ausland lebe, sei dort tieferen Lebenshaltungskosten ausgesetzt und solle die Zahlung deshalb nicht erhalten. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ueber sie entscheidet als naechstes der Nationalrat.
Calame sitzt im Nationalrat in der Aussenpolitischen Kommission, jenem Gremium, das sich mit den Beziehungen der Schweiz zum Ausland befasst, wozu auch die Anliegen der rund 838 600 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gehoeren. Von dort aus bringt er einen Vorstoss, der genau dieser Gruppe eine bereits vom Volk beschlossene Leistung streichen will.
Schweizerinnen und Schweizer
1 von 9 lebt im Ausland
Wo die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben
Knapp die Haelfte lebt gleich nebenan: in Deutschland, Frankreich, Italien oder Oesterreich. Fast 2 von 3 leben in Europa.
Beruflich ist Calame Biobauer und fuehrt daneben ein Unternehmen fuer Kanalsanierung und -entleerung. Sein Nationalratsmandat, das er seit Dezember 2023 haelt, wird nach den Ansaetzen der Parlamentsdienste entschaedigt: ein Jahreseinkommen von rund 155000 Franken aus Fixum, Sitzungsgeldern und Spesen, unabhaengig vom Wohnsitz.
Der Widerspruch liegt offen: Ein gut entlohntes Mandat im Inland zu sichern ist das eine. Von dort aus jenen Schweizerinnen und Schweizern eine Rente zu verweigern, die das Land im Ausland vertreten, dort gearbeitet und einbezahlt haben, ist das andere. Das ist keine Sparmassnahme. Das ist eine politische Entscheidung darueber, wer als Schweizer Buerger noch zaehlt.
OL-DEQuellen
- Parlament.ch, Geschaeft 26.3xxx, Motion Calame Didier, Beschraenkung der 13. AHV-Rente auf Wohnsitz Schweiz (eingereicht August 2026)
- cash.ch, 13. AHV-Rente: Soll die Zahlung an Auslandschweizer gestrichen werden? (2026)
- Suedostschweiz, 13. AHV-Rente: Diese Rentner sollen ploetzlich leer ausgehen (2026)
- Parlament.ch, Biografie Didier Calame, Mitgliedschaft Aussenpolitische Kommission
- Parlamentsdienste, Entschaedigung der Mitglieder der Bundesversammlung
- BSV, Wie wird meine AHV-Altersrente berechnet (Kuerzung pro fehlendem Beitragsjahr)
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 3.01, Leistungen der AHV
- Koordination Schweiz, AHVG Skala 44 (Minimal- und Maximalrente 2026)
- BSV, Merkblatt 3.01, Leistungen der AHV (Einkommensschwelle Minimalrente)
- BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2024, Medienmitteilung 25.11.2025 (Medianlohn, Tieflohn-Dezil)
- BFS, Lohnunterschied zwischen Frauen und Maennern anhand der LSE 2024, 31.08.2026
- Art. 16 BVG, Altersgutschriften - BSV, Masszahlen berufliche Vorsorge 2025/2026 (Koordinationsabzug 26 460 Franken)
- Volksabstimmung vom 22.09.2024, BVG-Reform - Bundeskanzlei, Resultate
- Deutschland - Deutsche Rentenversicherung, Aenderungen zum 1. Januar 2026 (freiwillige Versicherung)
- Vereinigtes Koenigreich - GOV.UK, Voluntary National Insurance if you live or work abroad (ab 6. April 2026)
- Oesterreich - ASVG Paragraf 17, Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
- Italien - INPS, prosecuzione volontaria (Legge 1338/1962), Fachpublikationen 2026
- Frankreich - Caisse des Francais de l'Etranger, assurance volontaire vieillesse
- Schweiz - AHVG Art. 2, freiwillige Versicherung
- Frankreich - Assemblee nationale, Antwort der Regierung zur Frage 89835 (Bedingung 5 Jahre)
- BFS, Statistischer Atlas, Wohneigentumsquote 2022
- FINMA, Anerkennung der SBVg-Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen
- Bundesrat, Beschluss vom 01.04.2026 zum Inkrafttreten der Abschaffung des Eigenmietwerts
- BFS, Pensionskassenstatistik 2024, definitive Ergebnisse
- SNB, geldpolitische Lagebeurteilung vom 24.09.2026
- SNB, Finanzstabilitaetsbericht 2026
- SNB, Historische Zeitreihen 4, Zinssaetze und Renditen
- BWO, hypothekarischer Referenzzinssatz und Durchschnittszinssatz
- IWF, Article IV Schweiz 2026, Concluding Statement vom 25.06.2026
- Moneypark und Helvetia, Wohntraumstudie 2025
- Beobachter, So bleibt das Haus im Alter tragbar
- UBS, Hypothek im Alter
- BSV, Soziale Sicherheit CHSS: Durchschnittliche 13. AHV-Rente, AHV-Statistik 2025
- EZB, Euro-Referenzkurse vom 09.10.2026
- SBVg, Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (von der FINMA anerkannt)
- BFS, Bevoelkerung der Schweiz Ende 2025, Medienmitteilung vom 20.08.2026
- BFS und EDA, Auslandschweizerstatistik Ende 2025, Medienmitteilung vom 31.03.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Freiwillige Beitraege 2026
- HMRC und GOV.UK, Voluntary National Insurance from abroad, Aenderungen ab 6. April 2026
- L'Assurance retraite, Information retraite des expatries
- AHVG Art. 16, Nachzahlung von Beitraegen
- Bundesverwaltungsgericht, Urteil C-1708/2017 vom 28.02.2019
- U.S. Department of Labor, Taking Aim at Age Discrimination
- Congressional Research Service, Report 97-479, The Age Discrimination in Employment Act
- Parlamentsdienste, Budget 2025: Nationalrat 04.12.2024 und Staenderat 09.12.2024
- BauernZeitung, Keine Kuerzungen bei den Direktzahlungen (Budget 2024)
TS120