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Akten bleiben. Verfehlungen werden festgehalten.
Aufarbeitung
Akten bleiben. Verfehlungen werden festgehalten.
Der Staat bewahrt Akten nur dort, wo er zum Eingestaendnis gezwungen wurde. Ueberall sonst ist die Beweisgrundlage nach Ablauf der Frist von Gesetzes wegen vernichtet.
Was der Staat Menschen angetan hat, Kapitel fuer Kapitel. Jedes Kapitel hat eine eigene Seite mit Quellen.
OL-DEKapitel
Was aufgearbeitet werden muss
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Eine Regel, kein Anklagekatalog
1
Akten nicht mehr vernichten.Akten ueber staatliches oder staatlich bewilligtes Handeln an einer Person - medizinisch, administrativ, polizeilich, schulisch - werden dauerhaft archiviert statt nach Fristablauf vernichtet. Vernichtung nur mit Zustimmung der betroffenen Person.
2
Einsicht lebenslang und unentgeltlich.Die betroffene Person sieht ihre eigene Akte ein - lebenslang, unentgeltlich, ohne Begruendungspflicht. Der Schutz der Akte vor Dritten bleibt bestehen.
3
Laufend aufarbeiten statt nach Jahrzehnten.Eine staendige unabhaengige Stelle nimmt Verfehlungen laufend auf, damit sie festgehalten sind, bevor Fristen ablaufen. Aufarbeitung darf nicht erst nach einer Bundesentschuldigung beginnen.
4
Eine Regel fuer die ganze Schweiz.Aufbewahrung, Archivierung und Einsicht gehoeren bundesweit einheitlich geregelt. Die Verjaehrungsfrist ist national, der Anspruch ist national, die Beweisgrundlage darf nicht vom Kanton abhaengen.
5
Ein fester Platz im Schulunterricht.Diese Kapitel gehoeren als eigene Unterrichtseinheit in die obligatorische Schule, in jedem Kanton und in jeder Klasse - so verbindlich wie der Bundesbrief. Eine Generation, die weiss, was Behoerden getan haben, laesst es sich nicht zweimal erzaehlen.
Was der Staat einem Menschen antut, wird festgehalten - nicht erst, wenn der Staat es zugibt.
OL-DETS120